Unser aktueller Steuertipp

 

Auf Lohnkosten für handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Terrassenbau, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen, gibt es einen Steuerbonus vom Staat:

20 % von max.  6000,00 €, also 1.200,00 €!

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Gartenpflege werden mit einer Steuerrückzahlung bis zu 4.000 Euro unterstützt. Somit bekommt Ihr Garten die Pflege, die er braucht und Sie sparen bares Geld.

 

Fragen Sie uns danach, wir kennen die Voraussetzungen dafür. Weitere Informationen dazu finden sie auch in unserem Merkblatt zum Thema.


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Steuervorteil Privatgarten
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