Auf Lohnkosten
für handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Terrassenbau, die der Erhaltung, Modernisierung und
Renovierung dienen, gibt es einen Steuerbonus vom Staat:
20 % von max. 6000,00 €, also 1.200,00 €!
Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Gartenpflege werden mit einer Steuerrückzahlung
bis zu 4.000 Euro unterstützt. Somit bekommt Ihr Garten die Pflege, die er braucht und Sie sparen
bares Geld.
Fragen Sie uns danach, wir kennen die Voraussetzungen dafür.
Weitere Informationen dazu finden sie auch in unserem Merkblatt zum Thema.